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Nr. 76999
IHK Berlin

Engagement von Unternehmen in Pandemiezeiten besonders wertvoll!“ – Aufruf zum Berliner Unternehmenspreis 2021

Der Berliner Unternehmenspreis geht in die nächste Runde. Gemeinsam rufen der Senat von Berlin und die Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK Berlin) Betriebe zur Bewerbung auf, die sich auch in Pandemiezeiten in besonderer Weise gesellschaftlich und über ihr Kerngeschäft hinaus in und für die Stadt ehrenamtlich engagieren. Ab sofort können sich Unternehmerinnen und Unternehmer, Unternehmen und Zusammenschlüsse von Unternehmen mit Sitz in Berlin bis zum 28. Mai 2021 über die Internetseite https://unternehmenspreis.berlin bewerben. Die Preisverleihung findet am 8. September 2021 statt.
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller: „Gesellschaftliches Engagement von Unternehmen ist in Pandemiezeiten besonders wertvoll. Es findet unter erschwerten Bedingungen statt, weil viele Unternehmen selbst unter den Folgen der Corona-bedingten Einschränkungen leiden. Für viele Vereine und Initiativen ist dieses Engagement aber gerade jetzt entscheidend, um Hoffnung zu schöpfen, nach vorne zu schauen und gemeinnützige Arbeit für den Zusammenhalt in unserer Stadt zu leisten. Wer sich gesellschaftlich engagiert, handelt vorbildlich. Im Jahr der Europäischen Freiwilligenhauptstadt Berlin wollen wir daher mit dem Berliner Unternehmenspreis 2021 ein gemeinsames Zeichen der Anerkennung für diese wichtige Form des Engagements setzen.“  
Dr. Beatrice Kramm, Präsidentin der IHK Berlin: „Gesellschaftliche Herausforderungen lassen sich nur gemeinsam bewältigen. Besonders in diesen schwierigen Zeiten wird deutlich, wie wichtig ein gemeinschaftliches Miteinander von Gesellschaft und Wirtschaft ist. Dafür braucht es engagierte und mutige Unternehmerinnen und Unternehmer, die Verantwortung übernehmen und sich ehrenamtlich für diejenigen Menschen in unserer Gesellschaft einsetzen, die Unterstützung benötigen. Sie spenden damit nicht nur personelle, finanzielle oder materielle Ressourcen, sondern vor allem Wertschätzung und Hoffnung. Die Auszeichnung mit dem Berliner Unternehmenspreis ist zugleich Würdigung für gesellschaftlich vorbildliches Unternehmertum und Inspiration für andere Unternehmen, sich ebenfalls einzubringen. Denn gerade jetzt wird ehrenamtliches Engagement besonders gebraucht.“
Verliehen wird die Mendelssohn-Medaille für ehrenamtliches Engagement, die an den Unternehmer Franz von Mendelssohn (1865-1935) erinnert. Es gibt zwei Kategorien: Die Mendelssohn-Medaille für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern sowie die Mendelssohn-Medaille für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. In jeder Kategorie werden von einer Jury jeweils drei Finalisten ermittelt. Die Gewinnerin bzw. der Gewinner pro Kategorie erhält jeweils 3.000 Euro, die beiden Finalistinnen bzw. Finalisten jeder Kategorie erhalten je 1.000 Euro. Eingehende Informationen zum Berliner Unternehmenspreis und zu den Ausschreibungsbedingungen finden Sie auf der Seite https://unternehmenspreis.berlin. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Berliner Engagementportal unter https://www.berlin.de/buergeraktiv/anerkennung/unternehmenspreis.
Gesundheitswirtschaft

Import von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

Sollten die unten aufgeführten Informationen nicht ausreichen, können Unternehmen sich an die Zollverwaltung oder an Ihre zuständige Marktüberwachungsbehörde (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 39 KB) wenden. Privatpersonen wenden sich bei Fragen zum Import an die Generalzolldirektion Zentrale Auskunft in Dresden und bei Fragen zur Verkehrsfähigkeit an die zuständige Martüberwachungsbehörde

Abgrenzung PSA zu Medizinprodukten

PSA, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/425 fallen:
Medizinprodukte, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 fallen:
  • Einweg- und Mehrweg-Gesichtsmasken zum Schutz vor durch Partikeln verursachte Gefahren
  • Einweg- und Mehrweg-Schutzanzüge, Handschuhe, Schutzbrillen, die zur Vorbeugung von schädlichen biologischen Agenzien wie Viren und zum Schutz vor diesen verwendet werden
  • Operationsmasken
  • Untersuchungshandschuhe
  • gewisse Arten von Kitteln
Zu unterscheiden sind im wesentlichen Masken, die als Behelfs-Mund-Nasen-Masken aus handelsüblichen Stoffen hergestellt werden (1. „Community-Masken“) und solche, die aufgrund der Erfüllung einschlägiger gesetzlicher Vorgaben und technischer Normen Schutzmasken mit ausgelobter Schutzwirkung darstellen (2. Medizinischer Mund-Nasen-Schutz und 3. Filtrierende Halbmasken).
Da sich diese Masken grundsätzlich in ihrem Zweck - und damit auch in ihren Schutz- und sonstigen Leistungsmerkmalen unterscheiden, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf seiner Webseite auf die wesentliche Charakteristika im Zusammenhang mit dem Covid-19 hingewiesen.
Wichtig ist zu beachten, dass auch die sogenannten Community-Masken gewisse Anforderungen erfüllen müssen, wenn sie im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf den Markt gebracht werden. Diese Anforderungen können sich beispielsweise aus der Textilkennzeichnungsverordnung oder auch aus dem Produktsicherheitsgesetz ergeben. 

Gewerblicher Import von Mundschutzmasken und Desinfektionsmitteln – Zoll informiert

Bei der Überführung der Waren in den zollrechtlichen freien Verkehr gelten die üblichen Einfuhrbestimmungen. Bei der Einfuhr von beispielsweise einfachen Mund-Nasen-Schutzmasken aus Vliesstoffen mit der Zolltarifnummer 6307 9098 10 0 werden ein Zoll in Höhe von 6,3 Prozent und die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent erhoben.
Die Einfuhrabgaben von Desinfektionsmitteln richten sich ebenfalls nach dem Zolltarif und sind je nach Zusammensetzung und Zweckbestimmung unterschiedlich hoch.
Da das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schutzmasken sowie Desinfektionsmitteln bestimmten Beschränkungen unterliegen kann (zum Beispiel der Produktsicherheit), wenden Sie sich diesbezüglich vorab an die im Einzelfall zuständigen Überwachungsbehörden.
Eine Zulassung zum freien Verkehr ist möglich, wenn eine Konformitätsbewertung für den europäischen Markt (CE-Kennzeichnung) vorliegt. Weiterhin können z.B. für Gesichtsmasken positive Konformitätsbewertungen für den japanischen, australischen, kanadischen oder US-amerikanischen Markt herangezogen werden. Zur Klärung der konkreten Lage kontaktieren Sie bitte die zuständige Marktzugangsbehörde. Es kann hilfreich sein, zunächst eine Mustersendung zu beauftragen, um im konkreten Fall eine Entscheidung der Behörde zu ermöglichen, bevor eine größere Importlieferung ankommt.

EU-Marktzugang für PSA wird vereinfacht

Die EU-Kommission hat am 13. März eine Mitteilung erlassen zu Konformitätsbewertungs- und Marktüberwachungsverfahren im Kontext der COVID-19-Bedrohung, die am 16. März im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Im Kern geht es darum, den Marktzugang zu persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) zu beschleunigen und die Überwachung zu vereinfachen.
  • Stellen die Marktüberwachungsbehörden fest, dass PSA oder Medizinprodukte im Einklang mit den entsprechenden Regelungen ein angemessenes Gesundheits- und Sicherheitsniveau gewährleisten, obwohl die Konformitätsbewertungsverfahren einschließlich der Anbringung der CE-Kennzeichnung nicht vollständig im Einklang mit den harmonisierten Normen erfolgte, können sie die Bereitstellung dieser Produkte auf dem Unionsmarkt für einen begrenzten Zeitraum und während der Durchführung der notwendigen Verfahren genehmigen.
  • PSA oder Medizinprodukte auch ohne CE-Kennzeichnung können in einen von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten organisierten Beschaffungsvorgang einbezogen werden, sofern sichergestellt ist, dass diese Produkte nur medizinischen Fachkräften und nur für die Dauer der derzeitigen Gesundheitsbedrohung zur Verfügung stehen und dass sie nicht in die normalen Vertriebskanäle gelangen und anderen Verwendern zugänglich gemacht werden.

EU-Kommission stellt harmonisierte Normen für PSA und Medizinprodukte zur Verfügung

Vor dem Hintergrund des Corona-Virus hat die EU-Kommission mehrere harmonisierte EU-Standards auf ihrer Website veröffentlicht, um betroffenen Unternehmen die Umstellung ihrer Produktion bzw. Vermarktung auf dem EU-Binnenmarkt – und so die Versorgung mit PSA und Medizinprodukten – zu erleichtern.
Die Normen wurden nach Auftrag der EU-Kommission vom European Committee for Standardization (CEN) sowie dem European Committee for Electrotechnical Standardization (CENELEC) in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten entwickelt und sind über die nationalen Normungsorganisationen erhältlich.
Die insgesamt 11 Standards (sowie potenziell 3 weitere Normen) betreffen Atemmasken, medizinische Handschuhe sowie Schutzkleidung.
Die Normen können in der aktuellen Version über den Webshop des Beuth Verlags bezogen werden. Ferner stellt der Beuth Verlag Webinare zu ausgewählten Normen für die medizinische Ausrüstung bis auf Weiteres kostenlos zur Verfügung.

Hinweis beim Import von Schutzausrüstung aus China

Die Deutsch-Chinesische Auslandshandelskammer (AHK) stellt auf ihrer Webseite Informationen zur Beschaffung von medizinischem Equipment aus China zur Verfügung. Aufgrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie, kommt es bei der AHK derzeit zu einem sprunghaften Anstieg der Nachfrage nach Importmöglichkeiten von medizinischen Schutzmaterialien wie beispielsweise Masken, Schutzanzüge, Handschuhe, und Schutzbrillen.
Leider stellt die AHK auch vermehrt Betrugsfälle fest. Diese beinhalten:
  • Angebote mit gefälschten Zertifikaten
  • Angebote von Zulieferern ohne dass diese über die beschriebenen Produkte oder die angegebene Menge verfügen
  • Angebote von Waren minderer Qualität
  • Angebote von Waren die nicht den geforderten Standards entsprechen
Zu diesem Zweck listet die AHK Greater China Unterstützung in Form von Adressrecherche, Lieferantensuche und Firmenauskunft an (siehe Webseite der AHK unter “Unterstützung durch die AHK”)
Chinesische Unternehmen, die Schutzausrüstungen für den medizinischen Gebrauch exportieren, benötigen in China eine so genannte Medical Equipment Business License sowie eine Product Registration Card und einen Manufacturer’s Test Report. Diese Anforderungen sind nicht auf die Coronaviruskrise zurückzuführen, sondern gelten generell und dienen dazu, die Produktqualität zu gewährleisten.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne direkt an unsere Deutsch-Chinesische Auslandshandelskammer wenden.

Vorsicht Schutzmasken SPAM

Schutzmasken und verschiedene andere Produkte der desinfizierenden Hygiene sind knapp. Das nutzen Cyberkrimelle aus, um verunsicherte Nutzer schlicht zu betrügen. Es häufen sich E-Mails mit entsprechenden Verkaufsangeboten, denen nach Zahlungseingang jedoch kein Versand folgt.
Die Betreffzeilen der E-Mails suggerieren stets ein neues Produkt oder ein sehr knappes Produkt mit geringem Lagerbestand verfügbar zu haben. Nutzer sollen sich möglichst sofort entscheiden, bevor der Vorrat aufgebraucht ist. Das verleitet offenbar viele Nutzer zum Klick und dem nachfolgenden Kaufvorgang.

Einfuhr von Coronatests

Arzneimittel

Zu Arzneimitteln werden auch Substanzen gezählt, die benutzt werden, um Diagnosen möglich zu machen. Die gesetzliche Definition von Arzneimitteln ist im § 2 Arzneimittelgesetz (AMG) enthalten. Fertigarzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie eine deutsche oder europäische Zulassung haben.
Die Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln ist eine der Kernaufgaben des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm). Informationen zum Coronavirus im Zusammenhang mit den regulatorischen Aufgabenstellungen des BfArm: FAQ und Ansprechpartner.

Medizinprodukte

Die Aufgaben des BfArM im Bereich der Medizinprodukte ergeben sich durch das Medizinproduktegesetz (MPG), die Medizinproduktesicherheitsverordnung (MPSV) und die Verordnung über klinische Prüfung von Medizinprodukten (MPKPV). 
Wareneinfuhr: im Rahmen der Einschränkungen des EZT zulässig, aber das Inverkehrbringen wird durch die BfArM mit Bezug auf die o. g. Gesetze geregelt. 



Die hier abgebildeten Informationen haben wir für Sie mit großer Sorgfalt zusammengestellt, übernehmen allerdings keine Gewähr für den Inhalt.
IHK Berlin

Gemeinsamer Aufruf: Unternehmen spenden Schutzausrüstung für Krankenhäuser, Arztpraxen, Polizei und Feuerwehr

In einem gemeinsamen Aufruf bitten die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg, DEHOGA Berlin, Intoura e.V., IHK Berlin, Berlin Partner und der Berliner Senat Unternehmen, nicht benötigte medizinische Schutzausrüstung für Berliner Kliniken, Arztpraxen, die Polizei und die Feuerwehr zu spenden. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Atemschutzmasken. 
Mit Unterstützung der Polizei Berlin wird für Spendenangebote eine Hotline eingerichtet. Die Liste mit den benötigten Ausrüstungsgegenständen finden Sie im Anhang (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 136 KB).
Unternehmen, die Schutzausrüstung spenden wollen, werden gebeten sich zuerst bei der Hotline zu melden. Zur Entgegennahme stehen zwei Lagerstandorte im Stadtgebiet zur Verfügung – größere Bestände können nach Rücksprache auch abgeholt werden. Spenden können ab Montag, 30.3.2020, an einer der beiden Sammelstellen abgegeben werden. Die Aktion läuft vorerst bis zum 03.04.2020.
Die Verteilung der Spenden erfolgt über die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. 
Hotline: 030 4664 616161, werktags 08:00 – 16:00 Uhr 
Bitte machen Sie mit! 
Die Aktion wird freundlich unterstützt von Zalando und der Bayern Express & P. Kühn GmbH. 
 
IHK Berlin

Neue IHK-Plattform: Unternehmer helfen Unternehmern

Die IHK Berlin hat heute die Webseite “Unternehmer helfen Unternehmern” freigeschaltet. Unternehmer, die anderen Unternehmern mit Hilfsangeboten zur Seite stehen wollen, können dort ihre Angebote eintragen. Das können Dienstleistungen, Rohstoffe, Waren oder auch logistische Unterstützungsleistungen sein.
IHK-Präsidentin Beatrice Kramm:
„In schweren Zeiten rücken die Berliner enger zusammen. Das zeigen auch die vielen Anrufe und Mails von Unternehmern, die ihre Hilfe für andere Unternehmen anbieten. Ich freue mich persönlich sehr über diese Solidarität. Auf unserer Webseite können wir nun alle Angebote bündeln. Ich möchte alle Unternehmen, die helfen können und wollen, ebenso herzlich wie eindringlich einladen, sich mit ihren Hilfsangeboten einzubringen. Diese Krise trifft uns alle bis ins Mark und Solidarität untereinander ist wichtiger denn je.“
02.02.2021: Wir sagen im Namen der Berliner Wirtschaft Danke für ihr Interesse und die zahlreichen Unterstützungsangebote! Unser Service ist nun nicht mehr verfügbar.
Standortpolitik

Berliner Unternehmen sind für "grün"

Stadtgrün ist wichtig für die Lebensqualität und für die Attraktivität Berlins. Das Berliner Grün leidet unter den Füßen einer wachsenden Stadt jedoch so manche Not. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entwickelt aktuell eine “Charta für das Berliner Stadtgrün”. Ziel ist es, urbane Begrünung nach den sich wandelnden Anforderungen zu sichern, zu qualifizieren und zu fördern. Die Flächen sollen multicodiert genutzt werden – als Grünfläche, für Freizeit & Erholung, für Biotope und für das Klima. Die IHK hat in Absprache mit der Senatsverwaltung ihre Mitgliedsunternehmen gefragt, was Unternehmen beitragen (können), was die Stadt besser machen kann und daraus Handlungsempfehlungen abgeleitet.
Rund 150 Unternehmen haben sich im Sommer 2019 an der Umfrage beteiligt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Unternehmen das Stadtgrün für die Attraktivität des Standortes wichtig finden. Stadtgrün soll auch als Wirtschaftsfaktor gesehen werden. Die Unternehmen sind sich ihrer ökologischen Verantwortung hier bewusst sind. Sie kennen die Vorteile eines grünen Betriebsgeländes und sind hier aktiv, wie auch schon unser Wettbewerb Firmengärten 2016 und 2018 zeigte. Allerdings ist der Firmensitz nicht immer für eine Umsetzung von Grünräumen geeignet. Um weitere Potenziale für die Stadt zu heben, könnte ein Puzzlestein in der koordinierten Entwicklung zielgruppenspezifischer Kooperationsangebote für die vielen öffentlichen Grünräume & Bäume liegen.
Das Land Berlin will die gesamte Stadtgesellschaft in den Entwicklungsprozess der Charta Stadtgrün einbinden. Daher wurden zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie unterschiedliche Fachworkshops durchgeführt sowie eine eigene Informationsseite veröffentlicht (siehe Download).
Der Senat hat die Charta Stadtgrün im April 2020 zur Kenntnis genommen. Die Vorlage wird zunächst an den Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme überwiesen.
Die überarbeitete Charta Stadtgrün ist hier zu finden.